IAB-Rechner
Investition planen, Steuereffekt einschätzen
Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG kann Ausgaben steuerlich vorziehen. Rechne ein mögliches Szenario durch und kläre die Voraussetzungen mit deiner Steuerberatung.
Batteriespeicher: betriebliche Nutzung zuerst prüfen
Ein privater Hausspeicher wird durch seinen Kauf nicht automatisch IAB-fähig. Für § 7g EStG müssen unter anderem die Einordnung als begünstigtes Wirtschaftsgut und die betriebliche Nutzung beziehungsweise Vermietung passen. Die technische Einbindung gehört zur Prüfung durch deine Steuerberatung.
Voraussetzungen für Batteriespeicher verstehenAchtung bei steuerbefreiter Photovoltaik
Bei einem Betrieb, der ausschließlich Strom mit nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreiten Photovoltaikanlagen erzeugt, ist kein IAB möglich. Das erläutert das BMF-Schreiben vom 17.07.2023, Randnummer 19. Eine größere Anlage oder das Wort „Gewerbe“ allein reichen als Voraussetzung nicht aus.
Für nach dem 31.12.2024 angeschaffte, in Betrieb genommene oder erweiterte Anlagen gilt: bis zu 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft (§ 3 Nr. 72 und § 52 Abs. 4 EStG). Für ältere Anlagen gelten teilweise andere Gebäudegrenzen. Sonderfälle im Betriebsvermögen eines anderen Betriebs sind gesondert zu prüfen.
Deine Annahmen
Die Auswahl passt die Hinweise und deine Anfrage an. Sie bestätigt keine steuerliche Berechtigung; der vereinfachte Rechenweg nach § 7g EStG bleibt gleich.
Trage die steuerlich maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten ein. Abziehbare Vorsteuer gehört nicht dazu. Nur nicht negative Beträge bis 100.000.000 € sind zulässig.
Passe die voreingestellte Annahme an deine Situation an. Der Grenzsteuersatz ist nicht dein durchschnittlicher Steuersatz.
Grobe Schätzung
Trage deine Investitionssumme ein. Danach siehst du den rechnerischen Abzugsbetrag und den vorläufigen Steuereffekt.
Rechenweg: Investition × 50 %, höchstens 200.000 €; anschließend IAB × Grenzsteuersatz. Wir nehmen an, dass noch keine offenen IAB den Höchstbetrag deines Betriebs beanspruchen. Ob du tatsächlich berechtigt bist, prüft dieser Rechner nicht.
Das ist keine garantierte oder dauerhafte Steuerersparnis.
Hinzurechnung bei der Investition, spätere Abschreibungen, Steuerprogression, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer bleiben unberücksichtigt.
Beratungstermin anfragenDiese Voraussetzungen gehören dazu
- Nach § 7g Abs. 1 EStG darf der maßgebliche Gewinn des Betriebs im Abzugsjahr 200.000 € nicht übersteigen. Daneben gilt ein eigener Höchstbetrag von 200.000 € für noch offene IAB je Betrieb.
- Begünstigt sind bestimmte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Die gesetzlich geforderte betriebliche Nutzung beziehungsweise Vermietung und die Nutzungsdauer müssen erfüllt sein.
- Die Investition muss grundsätzlich bis zum Ende des dritten auf das Abzugsjahr folgenden Wirtschaftsjahres erfolgen (§ 7g Abs. 3 EStG).
- Bei fehlender Investition oder verletzten Voraussetzungen kann der Abzug rückgängig gemacht werden (§ 7g Abs. 3 und 4 EStG). Daraus können Nachzahlungen entstehen.
Diese Informationen und die Berechnung ersetzen keine Steuerberatung im Einzelfall. Besprich die konkrete Gestaltung vor einer Entscheidung mit deiner Steuerberatung.
Mehr Hintergrund findest du im Ratgeber zum IAB bei Photovoltaik und unter Photovoltaik für Gewerbe.
Rechtsgrundlagen: § 7g EStG, § 3 Nr. 72 EStG, § 52 EStG und BMF-Schreiben vom 17.07.2023. Stand: September 2026.
Deine gewerbliche Anlage konkret planen
Wir besprechen die technische Planung deines Projekts. Die steuerliche Einordnung stimmst du mit deiner Steuerberatung ab.