Stromanbieter wechseln: Ablauf und Tarifvergleich
Ein günstiger Arbeitspreis allein macht noch keinen passenden Stromtarif. Entscheidend sind deine gesamten Jahreskosten, die Vertragsbedingungen und dein Verbrauch. Mit einer aktuellen Rechnung und einem klaren Ablauf kannst du Angebote sinnvoll vergleichen. Hier liest du, was vor der Beauftragung wichtig ist und welche Unterlagen du nach dem Wechsel behalten solltest.
24 Stunden betreffen den technischen Wechsel
Seit dem 06.06.2025 wird der technische Stromlieferantenwechsel werktags binnen 24 Stunden abgewickelt. Bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben davon unberührt (§ 20a EnWG; Bundesnetzagentur). Ein Tarifwechsel ist deshalb nicht automatisch am nächsten Tag möglich. Die rechtlichen Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
1. Rechnung und Verbrauch zusammentragen
Nimm deine letzte Jahresabrechnung zur Hand. Du brauchst den abgerechneten Verbrauch in Kilowattstunden, die Lieferadresse und die Angaben zur Entnahmestelle. Die Marktlokations-ID hilft dem neuen Anbieter, den Anschluss eindeutig zuzuordnen. Vergleiche sie sorgfältig mit deinen Unterlagen. Gerade in Mehrfamilienhäusern sollte außerdem klar sein, welcher Zähler tatsächlich zu deiner Wohnung gehört.
Überlege, ob das letzte Jahr noch zu deinem Alltag passt. Ein zusätzliches Elektroauto, eine Wärmepumpe oder eine neue Photovoltaikanlage können den Netzbezug verändern. Notiere solche Änderungen, statt ungeprüft den alten Jahresverbrauch zu übernehmen. Wenn du noch keine belastbaren Werte hast, vergleiche mehrere Verbrauchsszenarien. So erkennst du, ob ein Tarif nur bei einer bestimmten Annahme günstig aussieht.
Quellen: Bundesnetzagentur: Lieferantenwechsel und 24-Stunden-Prozess
2. Jahreskosten statt Abschläge vergleichen
Für einen Tarif mit festen Preisen setzt sich die einfache Vergleichsrechnung aus Jahresverbrauch mal Arbeitspreis plus jährlichem Grundpreis zusammen. Achte auf die Einheiten: Cent pro Kilowattstunde müssen für ein Euro-Ergebnis umgerechnet werden. Prüfe auch, ob Messkosten enthalten sind oder separat anfallen. Ein niedriger monatlicher Abschlag kann lediglich eine knappe Vorauszahlung sein und sagt wenig über die Jahreskosten aus.
Rechne Angebote zunächst ohne einmalige Boni. Ergänze diese anschließend nur für das Jahr, in dem du sie voraussichtlich erhältst. Vergleiche identische Zeiträume und notiere das Datum des Angebots. Eine Preisgarantie solltest du genau lesen: Welche Bestandteile deckt sie ab und wie lange gilt sie? Die Bezeichnung allein erklärt weder den Umfang noch mögliche Ausnahmen.
- Arbeitspreis und Grundpreis mit denselben Verbrauchswerten vergleichen.
- Einmalige Boni getrennt von laufenden Kosten darstellen.
- Zusätzliche Mess- oder Servicekosten berücksichtigen.
- Preisgarantie, Zahlungsweise und Vertragsunterlagen sichern.
3. Vertragslaufzeit und Kündigung klären
Prüfe zuerst, ob du in der Grundversorgung oder in einem Sondervertrag bist. Die Grundversorgung lässt sich nach § 20 StromGVV mit zwei Wochen Frist kündigen. Bei Sonderverträgen zählen Vertrag und gesetzliche Grenzen. Für seit dem 01.03.2022 geschlossene Verbraucherverträge begrenzt § 309 Nr. 9 BGB insbesondere die Erstlaufzeit und erlaubt nach einer stillschweigenden Verlängerung die Kündigung mit höchstens einem Monat Frist.
Bei einer normalen Kündigung kann der neue Anbieter die Abwicklung häufig übernehmen, wenn du ihn dafür bevollmächtigst. Bei knappem Termin oder einem Sonderkündigungsrecht solltest du ausdrücklich klären, wer wann kündigt, und den Zugang dokumentieren. Vermeide doppelte Wechselaufträge. Die technische Beschleunigung nach § 20a EnWG hebt weder eine laufende Mindestvertragszeit noch eine bereits verpasste Kündigungsfrist auf.
Quellen: Bundesnetzagentur: Laufzeiten und Kündigung · § 20 StromGVV: Kündigung der Grundversorgung · § 309 Nr. 9 BGB: Grenzen für Vertragslaufzeiten · Bundesnetzagentur: Lieferantenwechsel und 24-Stunden-Prozess
4. Bonusbedingungen und Preisänderungen lesen
Ein Neukundenbonus kann an bestimmte Voraussetzungen gebunden sein. Lies nach, wann er ausgezahlt wird, welche Belieferungsdauer erforderlich ist und wer als Neukunde gilt. Prüfe auch, ob ein früherer Vertrag mit derselben Unternehmensgruppe eine Rolle spielt. Speichere die zum Abschluss geltenden Bedingungen. Eine Werbung oder ein Ergebnisbild aus einem Vergleich ersetzt die vollständige Bonusvereinbarung nicht.
Bei einer einseitigen Preisänderung sieht § 41 Abs. 5 EnWG grundsätzlich eine Kündigung zum Wirksamwerden der Änderung vor. Es bestehen gesetzliche Ausnahmen, etwa bei bestimmten unverändert weitergegebenen Steueränderungen nach Absatz 6. Lies deshalb das konkrete Schreiben und prüfe den Termin. Die bloße Erhöhung eines Abschlags wegen höherer Verbrauchserwartung ist nicht dasselbe wie eine Erhöhung des vertraglichen Strompreises.
Quellen: § 41 Abs. 5–6 EnWG: Preisänderung und Kündigung · Bundesnetzagentur: Preiserhöhungen
5. Dynamische Tarife am eigenen Alltag messen
Bei dynamischen Tarifen richtet sich ein Preisbestandteil nach den Bewegungen des Strommarkts. Du brauchst dafür ein intelligentes Messsystem; ein einfacher digitaler Zähler genügt nicht automatisch. Die Bundesnetzagentur erläutert dazu die Chancen und Risiken, der gesetzliche Rahmen steht in § 41a EnWG. Neben günstigen Phasen sind höhere Preise möglich. Ein besonders niedriger Börsenwert ist nicht mit dem vollständigen Endkundenpreis gleichzusetzen.
Überlege, welche Verbräuche du tatsächlich verschieben kannst. Ein Auto mit flexibler Ladezeit bietet andere Möglichkeiten als ein Haushalt, der seinen Strom überwiegend zu festen Abendzeiten braucht. Berücksichtige mögliche Gerätesteuerung und zusätzliche Vertragskosten. Eine vorhandene PV-Anlage garantiert ebenfalls keine Ersparnis durch einen dynamischen Tarif. Entscheidend bleibt, wann und in welchem Umfang du Strom aus dem Netz beziehst.
Quellen: Bundesnetzagentur: dynamische Stromtarife · § 41a EnWG: variable und dynamische Tarife
6. Bestätigung und erste Abrechnung kontrollieren
Nach der Beauftragung kontrollierst du Tarifname, Preise, Lieferbeginn und die zugeordnete Verbrauchsstelle in der Bestätigung. Lies zum Wechseltermin den Zähler ab und halte Stand sowie Datum fest. Übermittle die Angaben an die zuständigen Beteiligten. Bewahre Kündigungsbestätigung, neuen Vertrag und Schlussrechnung zusammen auf. Bei Abweichungen kannst du so den vereinbarten Ablauf nachvollziehbar beschreiben.
Unser Stromsparrechner zeigt dir anhand deiner eigenen Eingaben die Wirkung unterschiedlicher Arbeitspreise. Ergänze für einen vollständigen Vergleich die Unterschiede beim Grundpreis, weitere Kosten und gegebenenfalls Boni. Wenn du Unterstützung möchtest, kannst du uns über den Stromwechsel-Service deine Situation schildern. Eine Anfrage löst noch keinen Anbieterwechsel aus; die konkreten Tarifbedingungen müssen vor einem Abschluss feststehen.
Quellen: Bundesnetzagentur: Lieferantenwechsel und 24-Stunden-Prozess
Häufige Fragen
Quellen und Rechtsgrundlagen
Quellen zuletzt geprüft am 10.09.2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften und deine individuellen Vertrags- beziehungsweise Nutzungsverhältnisse.
- Bundesnetzagentur: Lieferantenwechsel und 24-Stunden-Prozess
- Bundesnetzagentur: Laufzeiten und Kündigung
- § 20 StromGVV: Kündigung der Grundversorgung
- § 309 Nr. 9 BGB: Grenzen für Vertragslaufzeiten
- § 41 Abs. 5–6 EnWG: Preisänderung und Kündigung
- Bundesnetzagentur: Preiserhöhungen
- Bundesnetzagentur: dynamische Stromtarife
- § 41a EnWG: variable und dynamische Tarife